Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Karl Niedersüß GmbH Stadtplatz 20, 4150 Rohrbach für Unternehmergeschäfte

I. Geltung
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Karl Niedersüß GmbH, eingetragen zu FN 89896 a, Stadtplatz 20, 4150 Rohrbach (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“ genannt) und natürlichen Personen, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die AGB sind unter www.k-n.at jederzeit abrufbar bzw. in unseren Geschäftsräumlichkeiten einsehbar.; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle bestehenden und künftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung durch den Kunden werden von diesem unsere AGB anerkannt. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

II. Vertragsabschluss
Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, erfolgen stets freibleibend und bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung durch uns. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Angebote und Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Kostenschätzungen entfalten keine rechtliche Bedeutung. Angebote und Kostenvoranschläge sind mangels abweichender Vereinbarung entgeltlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden anhand der Angaben des Kunden erstellt, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von den Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich.

III. Preis, Zahlungsbedingungen
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, in Euro und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung Versandkosten.
Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar, per Vorauskasse oder per Nachnahme binnen 14 Tagen zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Vereinbarungen über Skonti verlieren ab Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn- bzw. Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.

IV. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. V) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Gleiches gilt, wenn der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurücktritt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs- verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

V. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrtragung
Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wobei diesfalls jede Teillieferung als selbstständige Lieferung zu behandeln ist. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
Es erfolgt eine normale, für den Versand üblicherweise geeignete Verpackung. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Zustellung. Auf Wunsch sowie nach unserem freien Ermessen werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Wird dabei eine besondere Art der Beförderung (Expresszustellung, besondere Art der Verpackung, bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Transportunternehmen etc.) vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit einem Versand durch Bahn, Spediteur, Frächter oder Post einverstanden. Erfolgt der Versand durch unseren eigen (Last- ) Kraftwagen, tritt in der oben festgelegten Gefahrtragungsregel keine Änderung ein. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat er auf eigene Kosten sämtliche den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VI. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen, mindestens vierwöchigen, Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine grob schuldhaft zu vertreten haben, beschränkt sich der Anspruch des Kunden jedenfalls auf den Ersatz von
Verzugsschaden auf insgesamt höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche – welcher Art auch immer – sind ausgeschlossen. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt oder Teilen davon von unserem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die eine Leistungserbringung uns wesentlich erschweren bzw. unmöglich oder untunlich machen (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) haben wir nicht zu vertreten; dies gilt auch für den Fall, dass solche Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen nicht bei uns selbst, sondern bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten.

VII. Geringfügige Leistungsänderungen
Im Hinblick auf das von uns gelieferte Naturprodukt gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben und Struktur, etc.). Dabei gelten die Hinweise zur Sattelpflege zu finden im Sattelpass.

VIII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die Ware an uns zurückliefern zu lassen und in weiterer Folge wieder auf seine Kosten abzuholen. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, etc. ist ausgeschlossen. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Bedienung beim Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind.
Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
Der Kunde hat die von uns erbrachte Lieferung unmittelbar nach Lieferung im Hinblick auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel der von uns gelieferten Waren sind vom Kunden unverzüglich ab Erhalt der Waren mittels eingeschriebenen Briefes oder durch Vermerk auf dem Lieferschein/Frachtbrief uns gegenüber zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Kunde hat dabei die jeweiligen konkreten Mängel anzugeben und möglichst genau zu beschreiben; eine unsubstantiierte Behauptung nicht näher konkretisierter Mängel genügt der den Kunden treffenden Mängelrügepflicht nicht. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht unmittelbar nach Erhalt der Ware nach, gilt die von uns gelieferte Ware als mangelfrei erbracht bzw. als mit allfälligen Mängeln akzeptiert. Der Kunde verliert daher seine allenfalls bestehenden Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der einjährigen Gewährleistungsfrist. Stellt sich nach erfolgter Mängelrüge heraus, dass die uns gegenüber behaupteten Fehler bzw. Mängel nicht Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes sind, sondern aus einer fehlerhaften bzw. unsachgemäßen Verwendung seitens des Kunden oder sonstigen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen resultieren, können wir dem Kunden für die Untersuchung bzw. Prüfung der gerügten Mängel ein angemessenes Entgelt (einschließlich angefallener Spesen) in Rechnung stellen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Lieferung, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

IX. Schadenersatz und Produkthaftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Schäden im bloßen Vermögen des Kunden durch uns werden in jedem Fall ausgeschlossen. Jeder Schadenersatzanspruch verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, spätestens aber ein Jahr nach Übergabe. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtums oder Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Kunden ist ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretungen
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und des österreichischen Internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist A-4150 Rohrbach-Berg. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Wir sind allerdings berechtigt, Klagen gegen Kunden auch an deren Wohn- oder Geschäftssitz zu erheben.

XII. Urheberrecht; Salvatorische Klausel
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, um den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.